Was regelt Artikel 50?
Artikel 50 ist die zentrale Transparenznorm des finalen EU AI Act. Ab dem 2. August 2026 verlangt er je nach Absatz Hinweise auf KI-Interaktion, maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte sowie Offenlegungspflichten für Deepfakes und bestimmte KI-Texte.
Kurz im Gesetzestext: „... informed that they are interacting with an AI system.“ (Art. 50)
Für Unternehmen sind vier Pflichtfelder relevant. Erstens müssen Nutzer bei Chatbots oder ähnlichen Systemen grundsätzlich erkennen können, dass sie mit KI kommunizieren. Zweitens müssen Anbieter bestimmter generativer Systeme Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen. Drittens müssen Betreiber von Emotionserkennungs- und biometrischen Kategorisierungssystemen Betroffene informieren. Viertens brauchen Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse Transparenzhinweise.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Art. 50 betrifft nicht nur Big-Tech-Anbieter. Auch Unternehmen, die KI im Kundenservice, Marketing, Recruiting oder der externen Kommunikation einsetzen, sollten prüfen, wo Hinweise oder Offenlegungen nötig sind. In der Praxis sind die häufigsten Fälle:
- Chatbots oder KI-Assistenten im direkten Dialog,
- KI-generierte Bilder, Videos oder Stimmen,
- Veröffentlichte Inhalte, die wie echte Aussagen oder echte Personen wirken.
Wichtig ist außerdem die Nummerierung: Im finalen Gesetz stehen diese Transparenzpflichten in Art. 50, nicht mehr in Artikel 52. Für Begriffe wie Transparenzpflicht oder Deepfake hilft das Glossar. Mehr Einordnung bieten der Wissensbereich, die FAQ und die Kursseite, wenn Ihr Team die Regeln sauber anwenden soll.
Wer Transparenz früh in Templates, Freigaben und Styleguides verankert, spart spätere Hektik bei externen Veröffentlichungen.