Was regelt Artikel 5?
Artikel 5 verbietet bestimmte KI-Praktiken seit dem 2. Februar 2025 vollständig. Für Unternehmen ist wichtig: Hier geht es nicht um zusätzliche Dokumentation, sondern um klare No-Go-Bereiche wie unterschwellige Manipulation, Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
Kurz im Gesetzestext: „The following AI practices shall be prohibited.“ (Art. 5)
Die Praxisrelevanz ist größer, als viele vermuten. Besonders oft missverstanden wird das Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen. Wer aus Gesicht, Stimme oder Verhalten Emotionen ableiten will, bewegt sich schnell im verbotenen Bereich, nicht nur in einer strengen Hochrisiko-Kategorie. Auch manipulative Dark-Pattern-Logiken oder biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen können unter Art. 5 fallen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Unternehmen sollten jedes eingesetzte KI-System zuerst gegen die Verbotsliste prüfen, bevor sie über Schulung, Transparenz oder Risikomanagement sprechen. Für den Mittelstand sind drei Fragen entscheidend:
- Nutzt ein System biometrische Daten, um Emotionen oder sensible Eigenschaften abzuleiten?
- Verzerrt es Verhalten durch manipulative oder täuschende Techniken?
- Bewertet es Personen kontextfremd über längere Zeiträume?
Wenn Sie eine dieser Fragen nicht sicher verneinen können, brauchen Sie sofort eine juristisch saubere Prüfung. Denn Verstöße gegen Art. 5 liegen im höchsten Sanktionsrahmen von Art. 99: bis zu 35 Mio. EUR oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Ergänzende Grundlagen finden Sie im Glossar, im Wissensbereich und auf der Kursseite, wenn Ihr Team verbotene Praktiken früh erkennen soll.