Transparenzpflichten nach Art. 50 EU-VO 2024/1689 sorgen dafür, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder wenn Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Für viele Unternehmen sind diese Pflichten früher relevant als Hochrisiko-Regeln.
In einfachen Worten
Typische Fälle sind Chatbots, Deepfakes oder Systeme zur Emotionserkennung. Hier geht es nicht um ein Totalverbot, sondern um klare Hinweise gegenüber Nutzern oder betroffenen Personen. Zur Einordnung passen auch Risikoklassen im AI Act, Verbotene KI-Praktiken und GPAI / General-Purpose AI.
Praxisbeispiel
Ein Kundenchatbot auf Ihrer Website muss grundsaetzlich offenlegen, dass Nutzer mit einer KI interagieren. Ein Marketing-Video mit synthetischer Personendarstellung kann zusaetzliche Kennzeichnungspflichten ausloesen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Prüfen Sie alle extern sichtbaren KI-Anwendungen auf Kennzeichnung und Nutzerhinweise. Für die Umsetzung helfen KI-Kompetenz, die FAQ und der Kurs, wenn Teams Regeln für Kommunikation und Freigabe benoetigen.