Echtzeitbiometrie meint die biometrische Fernidentifizierung nahezu ohne Zeitverzug. Gerade dieser Einsatz in öffentlichen Raeumen durch Strafverfolgungsbehörden ist nach Art. 5 EU-VO 2024/1689 grundsaetzlich verboten und nur in sehr engen Ausnahmefällen zulässig.
In einfachen Worten
Der Kern des Problems ist die sofortige Identifizierung von Personen im laufenden Geschehen. Das greift besonders tief in Grundrechte ein. Für die Einordnung sind Biometrische Fernidentifizierung, Verbotene KI-Praktiken und Grundrechte-Folgenabschätzung besonders wichtig.
Praxisbeispiel
Eine Live-Gesichtserkennung im Bahnhof oder Stadion fällt in diesen sensiblen Bereich. Anders kann die Bewertung ausfallen, wenn nach einem Ereignis Material später ausgewertet wird, denn das ist nicht identisch mit Echtzeit.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Auch private Unternehmen sollten biometrische Projekte sehr früh juristisch und organisatorisch einordnen. Dabei helfen Hochrisiko-KI-System, die FAQ und der Kurs, um Grundrechts- und Compliance-Risiken realistisch zu bewerten.