AI Liability Directive bezeichnet im Umfeld der EU-Verordnung 2024/1689 keinen Artikel des AI Act, sondern einen separaten Richtlinienvorschlag zur zivilrechtlichen Haftung bei KI-Schäden, den die Europäische Kommission am 6. Oktober 2025 offiziell zurückgezogen hat. Für Unternehmen ist der Begriff trotzdem relevant, weil Haftungsfragen neben dem AI Act weiterbestehen.
In einfachen Worten
Der AI Act regelt vor allem Pflichten, Marktüberwachung und Sanktionen. Die AI Liability Directive sollte zusätzlich die Beweisführung in Zivilverfahren erleichtern, wenn Schäden durch KI entstehen. Auch ohne diese Richtlinie bleiben schlechte Erklärbarkeit, schwache Dokumentation und fehlende Kontrollen bei Streitfällen problematisch.
Praxisrelevanz
Wenn ein System verzerrte Entscheidungen trifft oder Betroffene benachteiligt, entstehen Risiken nicht erst durch Bußgelder. Auch Regress, arbeitsrechtliche Konflikte oder Schadensersatzansprüche können Thema werden. Deshalb hängen Haftungsrisiken eng mit Bias und Diskriminierung in KI, menschlicher Aufsicht und belastbaren Nachweisen zusammen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein zurückgezogener Richtlinienvorschlag das Thema erledigt. Saubere Prozesse, Nachweise und Schulungen bleiben zentral. Vertiefend helfen die FAQ, der Kurs und das Glossar zu AI Act Enforcement, wenn Sie Haftungs- und Compliance-Risiken gemeinsam betrachten wollen.