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AI Act im Personalwesen: Was für Recruiting und HR jetzt gilt.

KI im Recruiting ist nach Anhang III Nr. 4 der EU-VO 2024/1689 einer der klarsten Hochrisiko-Faelle. Für HR-Teams bedeutet das: Artikel 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025, die spezifischen Hochrisiko-Pflichten für Recruiting-Systeme ab dem 2. August 2026.

Einordnung

KI im Personalwesen und Recruiting ist einer der klarsten Hochrisiko-Faelle des EU AI Act. Sobald ein System Bewerbungen filtert, Kandidaten bewertet oder Stellenanzeigen gezielt ausspielt, greift Anhang III Nr. 4 der EU-VO 2024/1689; die allgemeine Pflicht zur KI-Kompetenz aus Art. 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025, die spezifischen Hochrisiko-Pflichten für solche Systeme ab dem 2. August 2026 gemäß Art. 113.

HR-Teams müssen deshalb heute zweigleisig arbeiten. Sie sollten einerseits die sofort geltende Schulungspflicht umsetzen und andererseits ihre Recruiting-Systeme so vorbereiten, dass Anbieterunterlagen, menschliche Aufsicht und Betreiberprozesse bis zum 2. August 2026 belastbar stehen.

Risikostufe

Hochrisiko

KI für Bewerberfilterung, Kandidatenbewertung oder gezieltes Stellenanzeigen-Targeting faellt unter Anhang III Nr. 4 der EU-VO 2024/1689.

Heute schon Pflicht

Seit 2. Februar 2025

Artikel 4 verpflichtet Unternehmen bereits heute zu KI-Kompetenz. Gleichzeitig verbietet Artikel 5 Emotionserkennung am Arbeitsplatz.

Volle High-Risk-Pflichten

Ab 2. August 2026

Ab diesem Datum gelten die spezifischen Anforderungen für Hochrisiko-KI aus Kapitel III vollumfaenglich auch für Recruiting-Systeme nach Anhang III.

Typische Systeme

Was gilt im Personalwesen als Hochrisiko-KI?

Nicht jedes HR-Tool ist automatisch Hochrisiko. Entscheidend ist, ob die KI für Auswahl-, Bewertungs-, Ranking- oder Arbeitsverhaeltnisentscheidungen eingesetzt wird und damit in den Katalog des Anhangs III Nr. 4 faellt.

CV-Screening und Resume Parsing

KI, die Bewerbungen analysiert, filtert oder priorisiert, ist im Recruiting regelmäßig Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 4(a).

Relevant sind vor allem Systeme, die Ausschluesse, Rankings oder Shortlists erzeugen und damit die Auswahlentscheidung messbar beeinflussen.

ATS mit Score oder Shortlist

Ein ATS wird nicht wegen seines Namens reguliert, sondern wegen seiner Funktion. Sobald das System Kandidaten bewertet, rankt oder automatisiert vorsortiert, wird es kritisch.

Reine Terminplanung oder Workflow-Automation ohne Profiling oder Bewertung ist dagegen nicht automatisch Hochrisiko.

Candidate Matching

Matching-Engines sind hochriskant, wenn sie Passungsscores bilden, Kandidaten aussortieren oder die Auswahl wesentlich steuern.

Besonders relevant ist die Profiling-Ausnahme in Art. 6 Abs. 3: Profiling natürlicher Personen bleibt trotz engerer Funktionslogik hochriskant.

Gezieltes Job-Ad-Targeting

KI, die entscheidet, wem Stellenanzeigen ausgespielt werden, ist in Anhang III Nr. 4(a) ausdrücklich genannt.

Damit sind nicht nur klassische Bewerbungsfilter, sondern bereits vorgelagerte Targeting-Mechanismen im Recruiting erfasst.

Video-Interview-Analyse

KI, die Kandidaten in Interviews bewertet, faellt typischerweise in dieselbe Hochrisiko-Kategorie wie andere Bewertungs- und Auswahltools.

Besonders sensibel sind Systeme, die Sprache, Mimik oder Verhalten in Scores uebersetzen und daraus Auswahlentscheidungen ableiten.

Mitarbeiterbewertung und Workforce-Steuerung

KI für Leistungsüberwachung, Aufgabenzuweisung, Beförderung oder Kuendigung faellt ebenfalls unter Anhang III Nr. 4(b).

Personalwesen endet regulatorisch nicht beim Hiring. Auch People Analytics und Performance-Monitoring können Hochrisiko ausloesen.

Sofortmaßnahmen

Welche Pflichten treffen HR schon heute?

KI-Einsatz im HR sauber inventarisieren

Sie sollten jetzt erfassen, welche Tools in Recruiting und Personalmanagement echte Bewertungen, Rankings oder Ausschluesse erzeugen. Ohne Funktionsinventar laesst sich Hochrisiko-KI nicht sicher identifizieren.

Artikel 4 für HR-Teams jetzt umsetzen

Sie müssen seit dem 2. Februar 2025 sicherstellen, dass Recruiter, HR-Leitung, Hiring Manager und Admins über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Diese Pflicht gilt bereits vor den Hochrisiko-Stichtagen.

Verbotene Praktiken sofort ausschliessen

Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist nach Art. 5 seit dem 2. Februar 2025 verboten. HR- und Interview-Tools sollten deshalb keine Emotionen, Stimmungen oder mentale Zustaende auswerten.

Die wichtigste rote Linie ist aktuell klar. Art. 5 verbietet Emotionserkennung am Arbeitsplatz; solche Funktionen sollten in Interview-, Monitoring- und Productivity-Tools vertraglich und technisch ausgeschlossen werden.

Ab 2. August 2026

Was muss für Recruiting-KI bis zum Stichtag stehen?

Anbieter-Nachweise vor Einsatz prüfen

Sie sollten vor dem Rollout klaeren, ob Ihr Anbieter die Hochrisiko-Compliance vorbereitet: Risikomanagement, technische Dokumentation, Logging, menschliche Aufsicht, Robustheit und Bias-Kontrollen nach Art. 8 bis 15.

Menschliche Aufsicht organisatorisch verankern

Sie brauchen für Recruiting-KI eine echte menschliche Prüfung an den kritischen Entscheidungspunkten. Ein bloesses Wegklicken von Scores erfuellt die Idee der menschlichen Aufsicht nicht.

Arbeitnehmervertretungen und Betroffene informieren

Sie müssen ab dem 2. August 2026 Arbeitnehmervertretungen und betroffene Beschaeftigte über den Einsatz von Hochrisiko-KI informieren, wenn solche Systeme im Personalwesen eingesetzt werden.

Nutzung, Vorfaelle und Monitoring dokumentieren

Sie sollten Prozesse für Nutzung nach Anbieteranweisung, Monitoring, Fehlerbehandlung und Meldung schwerwiegender Vorfaelle vorbereiten. Diese Betreiberlogik wird ab dem 2. August 2026 verbindlich.

Die Betreiberpflichten für Hochrisiko-KI ergeben sich insbesondere aus Art. 26. Für HR ist deshalb zentral, dass die Personalabteilung nicht nur das Tool beschafft, sondern den Einsatzprozess organisatorisch beherrscht.

Zeitplan

Welche Roadmap ist für Personalwesen und Recruiting sinnvoll?

HR sollte die Fristen nicht als ein einziges Datum missverstehen. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Teams KI verstehen und rote Linien kennen; bis zum 2. August 2026 müssen die High-Risk-Prozesse für Recruiting-KI belastbar vorbereitet sein.

2. Februar 2025

Artikel 4 und Artikel 5 gelten bereits

Seit diesem Datum müssen HR-Teams KI-Kompetenz aufbauen. Gleichzeitig sind verbotene Praktiken wie Emotionserkennung am Arbeitsplatz unzulässig.

Bis Sommer 2026

HR-Systeme und Anbieter vorbereiten

Bis vor dem Stichtag sollten Sie Recruiting-Tools klassifizieren, Anbieterunterlagen einsammeln, menschliche Aufsicht festlegen und Verantwortlichkeiten sauber dokumentieren.

2. August 2026

Hochrisiko-Pflichten für Annex-III-Systeme greifen

Ab diesem Datum sind Recruiting- und Personalmanagement-Systeme nach Anhang III Nr. 4 voll im High-Risk-Regime des AI Act angekommen.

FAQ

Häufige Fragen zum AI Act im Personalwesen

Die wichtigsten HR-Fragen lassen sich knapp beantworten. Entscheidend sind die konkrete Funktion des Systems, die Frist aus Art. 113 und die Trennung zwischen heutiger KI-Kompetenzpflicht und späteren High-Risk-Pflichten.

Ist KI im Recruiting immer Hochrisiko?+
Nein, aber die zentralen Recruiting-Funktionen sind es sehr oft. Hochrisiko ist KI vor allem dann, wenn sie Stellenanzeigen gezielt ausspielt, Bewerbungen filtert, Kandidaten bewertet oder Entscheidungen über Arbeitsverhaeltnisse unterstuetzt (Anhang III Nr. 4).
Faellt jedes ATS automatisch unter den AI Act?+
Nein. Ein ATS ohne KI-Scoring, Ranking oder Profiling ist nicht automatisch Hochrisiko. Sobald das System aber Bewerber bewertet, matcht, priorisiert oder Vorsortierungen erzeugt, wird es für den AI Act relevant und kann unter Anhang III Nr. 4 fallen.
Was gilt für HR schon heute und was erst ab 2. August 2026?+
Seit dem 2. Februar 2025 gilt bereits Artikel 4 zur KI-Kompetenz und Artikel 5 mit den Verboten. Die spezifischen Betreiber- und Anbieterpflichten für Hochrisiko-KI im Recruiting gelten für Annex-III-Systeme erst ab dem 2. August 2026 (Art. 113).
Duerfen wir Candidate Matching oder automatische Vorauswahl weiter nutzen?+
Ja, aber nicht blind. Wenn das System Kandidaten bewertet oder aussortiert, sollten Sie es als potenzielle Hochrisiko-KI behandeln, Anbieterunterlagen prüfen und echte menschliche Aufsicht in den Prozess einbauen.
Welche Pflicht hat die Personalabteilung schon jetzt unabhängig vom konkreten Tool?+
Die Personalabteilung sollte seit dem 2. Februar 2025 dokumentieren können, dass die beteiligten Personen über angemessene KI-Kompetenz verfügen. Für HR ist das besonders relevant, weil Recruiting-KI einer der klarsten Hochrisiko-Bereiche des AI Act ist.

CTA

HR- und Recruiting-Teams sollten Artikel 4 nicht bis 2026 liegen lassen.

Die Schulungspflicht zur KI-Kompetenz gilt bereits heute. Wenn Ihr Team mit ChatGPT, ATS, Matching-Systemen oder anderen KI-Funktionen arbeitet, können Sie den Kurs direkt für Ihr Team buchen oder sich zuerst über das Compliance-Quiz und die allgemeinen FAQ orientieren.